Die Checkliste.

Das Honorar.

Unser Stundenansatz beträgt 300.00 Franken pro Stunde zuzüglich Spesen, Barauslagen und Mehrwertsteuer (Abweichungen von diesem Stundenansatz nach unten und oben sind möglich).

Fehlen die finanziellen Mittel, um für Anwalts- und Gerichtskosten selber aufzukommen, besteht in einem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit die unentgeltliche Prozessführung zu beantragen. Bei Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung werden die Kosten durch die Gerichtskasse (Staatskasse) vorgeschossen. Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zu einem späteren Zeitpunkt verbessern, kann die Gerichtskasse eine Rückzahlung der vorgeschossenen Kosten verlangen.